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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN der Firma INSTRUMEX GmbH

  • Anwendbarkeit der Bedingungen
    • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Instrumex GmbH (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    • Abweichende Vereinbarungen, die von Vertretern oder Handlungsgehilfen der Verkäuferin ausgesprochen werden, sind nur wirksam, wenn die Vereinbarung von der Vertretungsmacht der erklärenden Person umfasst ist oder die Verkäuferin eine abweichende Vereinbarung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  • Preise
    • Sofern das jeweilige Angebot die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ausweist, ist diese dem Angebot hinzuzurechnen.
    • Die Preise schließen die Lieferung, Verpackung und Versicherung nicht ein
  • Zahlung
    • Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
    • Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (entsprechend 18% pro Jahr) oder den maximal gesetzlich zulässigen Zinssatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein oder wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
    • Im Falle des Verzugs und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die der Verkäufer gewährt hat, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, insbesondere die gelieferten Waren in Besitz zu nehmen, alle fälligen Beiträge einzuziehen einschließlich der Kosten angemessener Anwaltsgebühren.
    • Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    • Ist der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Leistungen im Verzug und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Verpflichtungen aus, so gelten in dieser Reihenfolge die gesetzlichen Anrechnungsregeln der §§ 366 II, 367 BGB.
    • Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen gegenüber Ansprüchen der Verkäuferin der aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • Leistung und Lieferung
    • Die Vereinbarung einer frachtfreien Lieferung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ansonsten erfolgt jede Lieferung auf Kosten des Kunden, in jedem Fall aber geht die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung zum Versand gebracht worden ist. Erfüllungsort für alle Verträge ist Sauerlach.
    • Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt; der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, oder dies den gesetzlichen Vorschriften widerspricht. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
    • Kann die Ware nach Fertig- bzw. Bereitstellung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. In diesem Fall sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Rechnung des Kunden die von diesem verlangten Versicherungen zu bewirken. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
    • Stimmt der Verkäufer einer Rücknahme der von ihm gelieferten Ware zu, so hat diese in einwandfreiem Zustand zu sein. Für die Bearbeitung werden dem Kunden Handlingskosten in Höhe von 10 % des Rechnungswertes in Rechnung gestellt. In jedem Fall aber geht die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware auf den Kunden über, bis diese beim Verkäufer eintrifft. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Verzug, Unmöglichkeit der Leistung
    • Die von uns genannten Termin und Fristen sind keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
    • Bestätigte Liefertermine von uns sind nur ungefähre Zeitangaben; kleine zeitliche Abweichungen sind uns gestattet. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, wenn die Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder wesentlich erschwert wurde, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvorhersehbare Ereignisse, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.
    • Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jeder Zeit berechtigt, soweit nicht eine Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist.
    • Soweit durch Nichterfüllung oder Lieferverzug Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen oder eines wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, wird eine Haftung weder ausgeschlossen noch begrenzt. In Bezug aller anderen Schäden haften wir wegen Lieferverzug oder Nichterfüllung nur, wenn die Nichterfüllung oder der Lieferverzug auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit danach gehaftet wir, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Mängelansprüche
    • Bei Mängeln der gelieferten Vertragsgegenstände ist der Käufer berechtigt, innerhalb der Gewährleistungsfrist Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß § 439 BGB zu verlangen. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, sind wir berechtigt, nach seiner Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer – unbeschadet eines etwaig bestehenden Schadensersatzanspruchs – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    • Offensichtliche Mängel müssen schriftlich und spätestens innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels geltend gemach werden. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB. Zum Zwecke der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung hat der Käufer die gelieferte Ware an uns zurückzusenden. Sind die gelieferten Waren mangelhaft, übernehmen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege und Arbeits- und Materialkosten. Soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Wohnort bzw. die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, sind Aufwendungsansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
    • Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Mängel, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ähnlicher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Gleiches gilt, wenn Betriebs- oder Wartungsregeln nicht beachtet oder unsachgemäße Änderungen an den Lieferungen vorgenommen werden.
    • Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels oder anderem Haftungsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln gehaftet wird. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  • Eigentumsvorbehalt
    • Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-)Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum der Firma Instrumex GmbH. Verarbeitung, Einbau oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilig auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
    • Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Firma Instrumex GmbH ab. Die Firma Instrumex GmbH gibt abgetretene Forderungen in dem Fall frei, dass der Betrag der vorausabgetretenen Forderungen den gesicherten Anspruch um mehr als 20% übersteigt. Die Firma Instrumex GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich für den Fall, dass der Käufer sich nicht vertragsgemäß verhält, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Firma Instrumex GmbH hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und der Firma Instrumex die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
    • Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Käufer seine ihm nach Satz 1 obliegenden Pflichten verletzt, haftet er dem Verkäufer für einen ggf. daraus entstehenden Schaden und sonstige Kosten.
    • d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung von Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer gibt die Ware an den Käufer zurück, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  • Haftung des Vertragspartners
    • Soweit mehrere Vertragspartner in dem Vertrag genannt sind, so haften sie als Gesamtschuldner.
    • Soweit die Verkäuferin in einem Fall nicht von ihren Rechten Gebrauch macht oder auf Rechte verzichtet, so liegt darin kein Verzicht auf irgendwelche anderen Ansprüche oder Rechte.
  • Software
    • Soweit gelieferte Geräte Software enthalten, so bleibt diese Software Eigentum der Verkäuferin oder deren Lizenzgeber. Der Inhalt und die Bedingungen von etwaigen Softwarelizenzverträgen, die die Software gelieferter Geräte betreffen, werden hiermit zum Inhalt dieses Vertrages gemacht und gehen den sonstigen vertraglichen Bestimmungen voraus. Der Käufer stimmt hiermit zu, dass er an den Inhalt und die Bedingungen eventuell bestehender Softwarelizenzverträge gebunden ist, insbesondere solchen Bestimmungen, die die Benutzung und die Übertragung von Software begrenzen.
    • Soweit nicht anderweit erlaubt, stimmt der Käufer zu, Software nur mit den gelieferten Geräten zu benutzen und die Software nicht zu kopieren, zu entfernen, zu lizensieren, zu vermieten, zu übertragen, zu verkaufen, zu ändern, zu modifizieren oder zu verpfänden ohne vorher die schriftliche Zustimmung der Verkäuferin eingeholt zu haben.
    • Der Käufer stimmt zu, Software in keinem Fall zu kopieren ohne jeglichen Copyright-Hinweis und jeden Hinweis auf Eigentumsrechte, die in der originalen Software vorhanden sind, mitzukopieren.
    • Die Verkäuferin gewährt Gewährleistung hinsichtlich der Software nur in dem Maße, als der Lizenzgeber Gewährleistung gewährt. Die Verkäuferin räumt insbesondere keine unabhängige Gewährleistung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Software ein.
  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Abschließende Regelung
    • Auf die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die kollisionsrechtlichen Regelungen Anwendung.
    • Soweit gesetzlich zulässig ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
    • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    • Weitere Abreden wurden zwischen den Parteien nicht getroffen.